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Hilfe>> Partnerprogramm >> Die AGBs für unser Partnerprogramm.

§1 Allgemeine Vertragsgrundlagen Das Partner Programm der Hofmann & Schreiner GbR ist für den Partner kostenlos. Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen.

§2 Verpflichtungen der Hofmann & Schreiner GbR:

A) Die Firma Hofmann & Schreiner GbR verpflichtet sich, dem Partner nach erfolgter Anmeldung eine Partner-ID zuzuschicken und einen eigenen Account einzurichten. Der aktuelle Stand des Partner Kontos kann jederzeit bei der Hofmann & Schreiner GbR per Mail erfragt werden.

B) Die Hofmann & Schreiner GbR verpflichtet sich weiterhin, die dem Partner zustehende Provision auszuzahlen. Die Auszahlung findet monatlich zum jeweils ersten des Folgemonats statt.

§3 Verpflichtungen des Partners

A) Der Partner verpflichtet sich, bei der Anmeldung das Anmeldeformular vollständig, sowie inhaltlich und sachlich richtig auszufüllen. Bei unvollständig ausgefüllten Anmeldeformularen kann der Scheck mit der Provision nicht ordnungsgemäß an den Partner versendet werden. Der Partner verpflichtet sich deshalb in seinem eigenen Interesse, seine Daten in seinem Account selbständig zu überprüfen und diese bei Änderungen sofort zu aktualisieren. Ist eine selbständige Aktualisierung der Daten nicht möglich, so hat der Partner die Hofmann & Schreiner GbR über die Änderung seiner Daten unverzüglich zu informieren. Bei unvollständig ausgefüllten Anmeldeformularen kann die Hofmann & Schreiner GbR keine Garantie für richtige Zustellung des Schecks übernehmen.

B) Der Partner verpflichtet sich, eigenverantwortlich und unter Einhaltung des gültigen Wettbewerbsrechts für die Hofmann & Schreiner GbR zu werben.

§4 Form der Werbung

A) Die Werbung für die Hofmann & Schreiner GbR kann grundsätzlich in Form von Banner- und Linkwerbung erfolgen. Der Partner kann jederzeit selbst Banner gestalten, aber diese erst nach unserer Zustimmung veröffentlichen.

B) Der Partner kann auf seiner eigenen Internetseite für die Hofmann & Schreiner GbR werben, aber auch Werbung auf anderen Internetseiten oder in Newslettern in seinem Namen buchen. Die Kosten für diese Werbemaßnahmen trägt der Partner.

C) Anti-spam-Regel: Das Verschicken von nicht erwünschten Emails mit Werbung für die Hofmann & Schreiner GbR an unbekannte Personen ist verboten. Ebenfalls verboten ist das wilde Werben in Foren oder Newsgroups. Bei Nichtbeachtung dieser Regel wird der Partner mit sofortiger Wirkung vom Partnerprogramm ausgeschlossen. Der Account des Partners wird gesperrt und der Partner verliert seinen Anspruch auf die Auszahlung der bis dahin verdienten Provision.

§5 Vergütung / Provision

A) Der Partner erhält für jede vermittelte Bestellung 7% der bestellten Waren, abzüglich Portokosten, gutgeschrieben.

B) Die Auszahlung der Provision erfolgt immer in Form eines Verrechnungsschecks oder einer Überweisung zu Beginn des Folgemonats für den vergangenen Monat. Ein Auszahlungminimum gibt es nicht.

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